Das Gesamtkonzept aus ökologischer Tierhaltung, Legehennen einer Zweinutzungsrasse und die Kooperation mit der örtlichen Schule wird unterstützt und geförderter.
Aus obigen Gründen erhalten wir Fördergelder nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR-D1), die es sich zum Ziel gesetzt hat:
Weitere Informationen finden sie unter:
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER)
Hier investiert Europa in die Ländlichen Gebiete
mitfinanziert durch das Land Baden-Württemberg
Beschaffung von zwei mobilen Legehennenställen
Vorhaben des Maßnahmen- und Entwicklungsplans
Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 - 2020 (MEPL III)